Eltern & Schule

 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

1 Gemeinschaft

Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulfamilie wohl, wertgeschätzt und für gemeinsame Ziele verantwortlich.

  • Wir pflegen eine Willkommenskultur: Alle Eltern mit ihren Kindern sollen sich von Anfang an in unserer Schulfamilie aufgenommen fühlen.
  • Eltern und Kinder können jederzeit an Lehrkräfte, Mitarbeiter und Schulleitung vertrauensvoll herantreten.
  • Persönliche Kontaktaufnahme ist bereits im Rahmen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule möglich.
  • Regelmäßige Treffen sorgen für einen kontinuierlichen Austausch.

 

2  Kommunikation

Eltern und Lehrkräfte informieren einander über Themen, die für Bildung und Erziehung von Bedeutung sind.

  • Eltern kennen unsere innerschulischen Zuständigkeiten.
  • Eltern/Elternvertreter pflegen einen regelmäßigen Informationsaustausch.
  • Eltern und Schule nutzen vielfältige Kommunikationswege und –formen zur gegenseitigen Information: persönlicher Kontakt, Info im Mitteilungsheft, Telefon, E-Mail, Homepage
  • Eltern informieren die Schule über außerschulische Lebenssituationen, soweit diese für die Bildung und Erziehung relevant sind.
  • Der Umgang ist offen und transparent.

 

3  Kooperation

 Eltern und Lehrkräfte arbeiten gemeinsam am Erziehungs- und Bildungserfolg der Kinder.

  • Eltern und Lehrkräfte zeigen ein gemeinsames Interesse an den Entwicklungsfortschritten der Kinder.
  • Eltern unterstützen das häusliche Lernen ihrer Kinder.
  • Eltern beteiligen sich am schulischen Geschehen und bringen ihre Stärken und Ressourcen ein.
  • Eltern unterstützen sich gegenseitig.
  • Die Kinder werden altersadäquat mit einbezogen.

 

4  Mitsprache

Eltern beteiligen sich aktiv am Schulleben, im Elternbeirat oder im Förderverein der Schule.

  • Eltern werden über ihre Mitspracherechte und –möglichkeiten informiert.
  • Elternvertreter verstehen sich als Fürsprecher für jedes Kind und alle Eltern. Sie vertreten deren Interessen.
  • Elternvertreter und Eltern beteiligen sich an Schulentwicklungsprozessen.
  • Elternvertreter pflegen einen regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.
  • Elternbeirat/Förderverein werden in ihrer Arbeit unterstützt: Räumlichkeiten und notwendige Einrichtungen werden zur Verfügung gestellt.
  • Elternvertreter bringen ihre Kompetenz bei der Arbeit in Arbeitskreisen ein.

 

Info

Das in Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 126 Abs 1 Bayerische Verfassung verankerte Erziehungsrecht der Eltern regelt die Gestaltung des Schul- und Unterrichtsalltags. Die Schule wird durch Art. 69 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verpflichtet, die Zusammenarbeit von Schule und Eltern schulspezifisch auszugestalten.

Bildung und Erziehung der Kinder zu selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten setzt eine enge Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule voraus. Diese Zusammenarbeit wird als Bildungs- und Erziehungspartnerschaft begriffen.

Unsere Grundschule setzt dabei einen gesetzlichen Auftrag um. Dies gelingt dann optimal, wenn Eltern uns dabei unterstützen. Sie als Eltern haben die Aufgabe, ihre Kinder verantwortungsvoll zu erziehen und darüber hinaus möglichst gute Lernvoraussetzungen zu Hause zu schaffen.